
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge mit gleichermaßen erfahrenen Tauchern (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) sicher planen und durchführen können.
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der
sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Ausbildungsstufe:
DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation
entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der
Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu
muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen
können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
SK "Orientierung beim Tauchen"
SK "Gruppenführung"
SK "Meeresbiologie" und "Süßwasserbiologie" werden empfohlen
HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr
Sonderregelungen:
Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät)
durchgeführt werden.
Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne
Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss
des DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.
Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** .
Unterrichtseinheiten:
6
Prüfungsinhalte:
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den
vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die
Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10
Metern).
0.2 30 Meter Streckentauchen ohne Neoprene oder 25 Meter
Streckentauchen mit Neoprenejacke und -hose.
0.3 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
0.4 40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von
wenigstens 1.000 Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage,
Rückenlage und mit einer Flosse.
0.5 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe
liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und
100 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen
Transportgriffen.
0.6 Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Ausrüstung, aber ohne
DTG, aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser und Anlegen des DTG an der
Wasseroberfläche.
Übungstauchgänge (mit
DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer
unter Wasser vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.
1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach
wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.
1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im
freien Wasser bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9
Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.
2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter
Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen
Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die
Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. (Auf
ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.)
2.2 15 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in
beliebiger Lage.
3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen
Ausrüstung und der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen
der eigenen und der Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.
3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen
und Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.
3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen
eines Punktes in etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und
Antauchen des Punktes in 3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung
von höchstens 10 Meter.
4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als
Tagtauchgang (unter normalen Bedingungen). Für 5 Minuten Abgeben des
Zweitautomaten an einen Mittaucher (Atmung der Mittauchers aus dem
Zweitautomaten).
5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer
5.1 Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe
an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot
(wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der
Schocklage.
5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller
wichtigen Daten des "Unfalltauchganges" für den Notarzt).
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung
und
Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung
fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und
abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in
Theorie und Praxis.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine ID-Karte.
Quelle: VDST-DTSA-Ordnung vom 01.05.2005© Seeteufel e.V. 2006