
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der
sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.
Ausbildungsstufe:
keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
keine
Sonstiges:
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Sonderregelungen:
Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät)
durchgeführt werden.
Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät.
Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.
Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen), VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** .
Unterrichtseinheiten:
6
Prüfungsinhalte:
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den
vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die
Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10
Meter).
0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neoprene oder 20 Meter
Streckentauchen mit Neoprenejacke und -hose.
0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4 20 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von
wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage,
Rückenlage und mit einer Flosse.
0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter
Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche
und 50 Meter an der Wasseroberfläche.
0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit
kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
Übungstauchgänge (mit
DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.
1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung
vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
1.2 Wiederangeln des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem
Rücken hängenden Lungenautomaten.
1.3 Absetzten, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5
Meter Tiefe.
2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
2.1 Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.
2.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.
2.3 Herausnehmen des Lungenautomaten in maximal 5 Meter Entfernung zum
Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des
Tauchganges 5 Minuten Atmen aus dessen Zweitautomaten.
3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
3.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter
Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen
Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die
Wasseroberfläche. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung
auch durchgeführt werden.)
3.2 Transportieren des verunfallten Tauchpartners an der
Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw.
an Bord.
3.3 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
3.4 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang
zu setzen.
4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe /
mindestens 15 Minuten Dauer /
mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer
4.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter
Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von
einer Minute auf 3 Meter Tiefe.
4.2 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter
Ausrüstung.
4.3 Orientierung: einfache Unterwasser-Navigation,( z.B.: auf Anfrage
des Prüfers kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden)
5.0 Tauchgang: Mindestens 15
Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen
z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot,
Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine
vorläufige Leistungsbestätigung, ein Einkleber für den Taucherpass,
eine Urkunde und eine ID-Karte.
Quelle: VDST-DTSA-Ordnung vom 01.05.2005
© Seeteufel e.V. 2006